Verträge sind einzuhalten.
Verträge sind einzuhalten. Diese simple „Weisheit“ stellt in der Praxis oft eine besondere Herausforderung dar. Denn vielmals wird gerade darum gestritten, über was man sich denn eigentlich geeinigt hat und was man gerade nicht wollte.
Für viele Vertragstypen gibt es spezielle gesetzliche Regelungen, auf welche man sich berufen kann. Aber auch für nicht ausdrücklich geregelte Verträge gilt es, diese richtig einzuordnen, um das Gewollte zu bekommen und Nichtvereinbartes abzuwehren.
So ist es dem deutschen Recht eigen, dass es regelmäßig nicht darauf ankommt, wie ich einen Vertrag nenne, sondern was damit geregelt wird. Und einzig und allein daran hat sich die rechtliche Einordnung (mit allen Konsequenzen) zu orientieren.
Verträge sind im deutschen Recht in großem Rahmen frei verhandelbar. Worüber man auch immer Vereinbarungen treffen kann, kommt der Vertrag zur Anwendung. Gleichwohl sind hier auch gesetzliche Grenzen zu beachten. Soll eine Vereinbarung getroffen oder inhaltlich bewertet werden, empfiehlt sich oft die Prüfung durch einen Rechtsanwalt.
Volkmar Wieser
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
zertifizierter Testamentsvollstrecker AGT
Spezialkanzlei für Erbauseinandersetzung
Immobilien- und Grundstücksrecht
© Rechtsanwalt Volkmar Wieser
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