Gerade bei der Erbauseinandersetzung gilt es regelmäßig, die verschiedenen Möglichkeiten zu sondieren und (auch unter wirtschaftlicher Betrachtung) die effektivste Herangehensweise auszuwählen.
Rechtsanwalt Volkmar Wieser beschäftigt sich seit ca. 20 Jahren vorwiegend mit Erbrecht, aber auch Grundstücks- bzw. Immobilienrecht. Das weitreichende Gebiet des Erbrechts umfasst dabei neben Testamentsgestaltung auch die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und/oder Vermächtnissen sowie insbesondere die Erbauseinandersetzung.
Vorrangig alle Fragen im Zusammenhang mit: Erbauseinandersetzung, Erbteilskauf, Erbteilsverkauf, Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen, Erstellung von Testamenten und Erbverträgen, Anfechtung von Testamenten, Testamentsvollstreckung, Erbscheinsanträge und Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit usw.
Volkmar Wieser
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
zertifizierter Testamentsvollstrecker AGT
Spezialkanzlei für Erbauseinandersetzung
Immobilien- und Grundstücksrecht
© Rechtsanwalt Volkmar Wieser
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