Testamentsvollstreckung

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Abbildung Unterschrift auf einem Dokument, Testamentsvollstreckung

Streitigkeiten vermeiden

Testamentsvollstreckung kommt vor allem in Betracht, wenn ein Erblasser sicher gehen möchte, dass seine testamentarischen Anordnungen auch erfüllt werden.

Piktogramm Testament Vollstreckung

Rechtsanwalt Volkmar Wieser ist zusätzlich auch als zertifizierter Testamentsvollstrecker ausgebildet, um im Bedarfsfall derartige Aufgaben fachkompetent übernehmen zu können.

Abbildung von Spielkegeln als Illustration außenstehende Person

Besser einen Dritten mit der Teilung beauftragen, als den Familienfrieden für immer zu zerstören.

Leistungen

Der Testamentsvollstrecker hat letztlich die Aufgabe, den Willen des Erblassers durchzusetzen. Dies kann sehr sinnvoll sein, wenn Erbengemeinschaften entstehen, minderjährige Erben oder auch Erben mit bestimmten Erkrankungen vorhanden sind.

Testamentsvollstreckung kann auch sinnvoll sein, um den Nachlass zunächst in seinem Bestand zu erhalten und erst zu einem späteren Zeitpunkt zu verteilen. Kurzum: Testamentsvollstreckung ist ein idealer Weg, Streitigkeiten zwischen den Erben von vornherein auszuschließen.

Ich bin gern für Sie da!

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Volkmar Wieser

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht

zertifizierter Testamentsvollstrecker AGT


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