Testamentsvollstreckung kommt vor allem in Betracht, wenn ein Erblasser sicher gehen möchte, dass seine testamentarischen Anordnungen auch erfüllt werden.
Rechtsanwalt Volkmar Wieser ist zusätzlich auch als zertifizierter Testamentsvollstrecker ausgebildet, um im Bedarfsfall derartige Aufgaben fachkompetent übernehmen zu können.
Der Testamentsvollstrecker hat letztlich die Aufgabe, den Willen des Erblassers durchzusetzen. Dies kann sehr sinnvoll sein, wenn Erbengemeinschaften entstehen, minderjährige Erben oder auch Erben mit bestimmten Erkrankungen vorhanden sind.
Testamentsvollstreckung kann auch sinnvoll sein, um den Nachlass zunächst in seinem Bestand zu erhalten und erst zu einem späteren Zeitpunkt zu verteilen. Kurzum: Testamentsvollstreckung ist ein idealer Weg, Streitigkeiten zwischen den Erben von vornherein auszuschließen.
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Volkmar Wieser
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
zertifizierter Testamentsvollstrecker AGT
Spezialkanzlei für Erbauseinandersetzung
Immobilien- und Grundstücksrecht
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Telefon 036691 860434
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