Der Erwerb oder Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks ist regelmäßig mit erheblichen Werten verbunden. Umso wichtiger ist es in diesem Zusammenhang, Fehler zu vermeiden. Denn diese können erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ganz wesentlich ist hierbei, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind, denn die empfohlene Vertragsgestaltung unterscheidet sich dabei durchaus erheblich.
Oft gehören auch Grundstücke oder Immobilien zum Nachlass. Hier kann Rechtsanwalt Volkmar Wieser auf seine langjährige Erfahrung im Umgang mit diesbezüglichen Verträgen (Kaufverträge, Schenkungsverträge, Tauschverträge, Grundschuldbestellungen u.a.m.) sowie dem Zwangsversteigerungsrecht zurückgreifen.
Vertragsgestaltungen im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Grundstücken und Immobilien. Umgang mit Grundschulden, Hypotheken und dinglichen Rechten.
Volkmar Wieser
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
zertifizierter Testamentsvollstrecker AGT
Spezialkanzlei für Erbauseinandersetzung
Immobilien- und Grundstücksrecht
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