Zusehends schwieriger gestaltet sich die Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben. Die Rechtsprechung hierfür ist umfangreich. Oftmals besteht der Eindruck, die Baubehörden entscheiden eher nach persönlichen Befindlichkeiten, ob ein Bauvorhaben zulässig ist oder nicht, obgleich die Sach- und Rechtslage sich als ziemlich eindeutig erweist.
Demgegenüber stehen allerdings gerade im öffentlichen Baurecht oft Schwierigkeiten einer eindeutigen rechtlichen Beurteilung, da oft auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen ist. Hier ist die richtige Argumentation gegenüber den Behörden essentiell. Rechtsanwalt Volkmar Wieser führt für Sie diese Verhandlungen professionell.
Die Frage der Bebaubarkeit von Grundstücken ist ein häufiges Thema. Dies wird im Rahmen des Bauplanungsrechts geklärt. Ob und in welchem Umfang Baurecht besteht, ist eine oft schwierige Entscheidung des Einzelfalls. Ich helfe Ihnen bei der Beurteilung dieser Frage sowie allen mit dem Baurecht in Verbindungen stehenden Belangen.
Volkmar Wieser
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
zertifizierter Testamentsvollstrecker AGT
Spezialkanzlei für Erbauseinandersetzung
Immobilien- und Grundstücksrecht
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